Wissenschaft

Unsere Wissenschaft

Wir kommunizieren nur, was die EU 432/2012 hergibt.

Jede Aussage auf einer Vorelan-Verpackung ist von der EFSA wissenschaftlich geprüft und zugelassen. Was das im Detail bedeutet, erklären wir auf dieser Seite.

Vorelan stützt sich auf zugelassene Health Claims gemäß EU-Verordnung 432/2012. Was das konkret bedeutet, erklären wir auf dieser Seite.

Was ist die EU-Verordnung 432/2012?

Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 ist die rechtliche Grundlage für gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in der gesamten Europäischen Union. Sie führt eine abschließende Liste von Aussagen über die Wirkung von Vitaminen, Mineralien und einigen anderen Stoffen, die das wissenschaftliche Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und zugelassen hat.

Die Verordnung schreibt zwei Dinge fest. Erstens den Inhalt: nur die in der Liste genannten Aussagen sind zulässig. Zweitens den Wortlaut: die Aussagen sind weitgehend verbatim zu verwenden, sprachliche Umformungen müssen denselben Sinn behalten. Für uns als Hersteller heißt das, dass wir keine eigenen Werbeversprechen formulieren dürfen, sondern uns innerhalb eines klar definierten, wissenschaftlich abgesicherten Rahmens bewegen.

Krankheitsbezogene Aussagen sind durch die Verordnung explizit ausgeschlossen. Ein Nahrungsergänzungsmittel darf nach europäischem Recht weder eine Krankheit benennen noch eine heilende, lindernde oder vorbeugende Wirkung in Aussicht stellen. Diese Trennung von Lebensmittel und Arzneimittel ist die Basis unserer gesamten Kommunikation.

Beispiele für zugelassene Aussagen

  • Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
  • Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knorpel bei.
  • Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
  • Vitamin B12 trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
  • Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.

Was wir bewusst NICHT sagen

Im deutschsprachigen Markt für Nahrungsergänzungsmittel kursieren zahllose Werbeaussagen, die rechtlich auf dünnem Eis stehen. Das Heilmittelwerbegesetz (§ 3 HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ziehen klare Grenzen. Wir halten uns konsequent an diese Grenzen. Damit Sie wissen, wovon wir reden, hier die häufigsten Aussagen, die Sie auf Vorelan-Materialien niemals lesen werden:

  • Aussagen, die eine konkrete Erkrankung benennen oder behandeln (etwa zu Gelenkverschleiß, Knochenabbau, Gedächtnisverlust oder Sehkraftverlust)
  • Heilversprechen jeder Art („heilt", „bekämpft", „lindert", „beseitigt")
  • Substitutionsbehauptungen („ersetzt Medikamente", „macht den Arztbesuch überflüssig")
  • Zeitbasierte Wunderversprechen („in 7 Tagen", „innerhalb weniger Wochen sichtbare Veränderung", „sofortige Wirkung")
  • Vergleichende Übertreibungen („das beste seiner Art", „besser als jedes Medikament")

Wer in einer Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel eine dieser Aussagen liest, sollte hellhörig werden. Eine seriöse Kommunikation ist sachlich, präzise und im rechtlich abgesteckten Rahmen.

Wie wir formulieren

Unsere Formulierungslogik ist einfach. Wir wählen für jedes Anliegen die Mikronährstoffe, die einen zugelassenen Claim tragen, und dosieren sie mindestens in der Menge, ab der die Aussage zulässig ist. In vielen Fällen liegen wir spürbar über dem Mindestschwellenwert, weil die wissenschaftliche Praxis höhere Tagesgaben nahelegt.

Wir bevorzugen bioverfügbare Verbindungen. Magnesium als Citrat statt als Carbonat, Vitamin B12 als Methylcobalamin, Vitamin K2 als Menachinon-7, Lutein in der gut belegten FloraGLO-Qualität. Wir verzichten auf unnötige Hilfsstoffe und ergänzen nur das, was die Verarbeitung in der Kapsel oder Tablette technisch erfordert.

Foto Inhaltsstoffe / Rohstoffe

Certificate of Analysis (COA)

Jede Vorelan-Produktionscharge wird im akkreditierten Labor geprüft. Wir analysieren den Wirkstoffgehalt, die mikrobiologische Reinheit und mögliche Belastung mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen. Das Ergebnis ist das Certificate of Analysis, kurz COA.

Auf jeder Vorelan-Packung finden Sie einen QR-Code. Er führt direkt zum COA der Charge, die Sie in den Händen halten. So sehen Sie schwarz auf weiß, was im Produkt ist, bevor Sie eine Kapsel öffnen. Das ist Transparenz, wie wir sie verstehen.

Foto COA / Laborzertifikat

Unsere pharmazeutische Leitung

Verantwortlich für die Rezepturentwicklung und Qualitätssicherung ist Dr. Markus Lehmann, approbierter Apotheker und pharmazeutische Leitung bei Vorelan. Mehr über seinen Hintergrund und unseren Entwicklungsprozess lesen Sie auf der Seite Über Vorelan. Bei fachlichen Rückfragen erreichen Sie ihn unter pharma@vorelan.de.