Kollagen, Verisol und Hautgesundheit: Was wirklich evidenzbasiert ist

Wirkstoffe · 7 min Lesezeit

Kaum ein Thema in der Nahrungsergänzung ist so stark vom Marketing geprägt wie Kollagen. Was die EU 432/2012 tatsächlich zulässt und welche Mikronährstoffe die körpereigene Kollagenbildung wirklich tragen, klären wir hier pharmazeutisch ein.

Kollagen ist das mit Abstand am häufigsten verkaufte Strukturprotein in der Nahrungsergänzung. Pulver, Sticks, Trinkampullen, Kapseln, dazu eine Bilderwelt aus straffer Haut und beweglichen Gelenken. Wer in der zweiten Lebenshälfte eine bewusste Entscheidung treffen möchte, sollte die rechtliche und wissenschaftliche Faktenlage kennen. Sie ist nüchterner und für die Auswahl eines Produkts deutlich nützlicher als das Marketing.

Was die EU für Kollagen tatsächlich zulässt

Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 listet jene gesundheitsbezogenen Angaben, die in der Europäischen Union zugelassen sind. Für Kollagen selbst, also für reines Kollagenhydrolysat oder bioaktive Kollagenpeptide, ist bisher keine spezifische Aussage zugelassen. Die EFSA hat die vorgelegten Antragsunterlagen geprüft und keine Aussage für Kollagen als solches in die Liste aufgenommen.

Was die EU jedoch klar zulässt, sind Aussagen zur körpereigenen Kollagenbildung über bestimmte Mikronährstoffe. Diese Aussagen sind verbatim festgelegt und an konkrete Stoffe und Funktionen geknüpft:

  • Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knorpel bei.
  • Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knochen bei.
  • Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei.
  • Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion des Zahnfleisches bei.
  • Mangan trägt zu einer normalen Bindegewebsbildung bei.

Diese Trennung ist pharmazeutisch wichtig. Der Körper bildet Kollagen jeden Tag selbst, und er braucht dafür bestimmte Mikronährstoffe als Cofaktoren. Wer die Kollagenbildung physiologisch unterstützen möchte, beginnt sinnvollerweise bei diesen Cofaktoren.

Vitamin C als Cofaktor der Kollagenbildung

Vitamin C ist der bekannteste Cofaktor der Prolyl- und Lysyl-Hydroxylasen, der Enzyme, die in der körpereigenen Kollagensynthese eine zentrale Rolle spielen. Ohne ausreichendes Vitamin C verläuft dieser Schritt nicht in der notwendigen Qualität. Die EU-Aussage „trägt zu einer normalen Kollagenbildung bei" ist daher keine Marketing-Formel, sondern biochemisch sauber verankert.

„Wer die körpereigene Kollagenbildung unterstützen möchte, beginnt nicht bei einem teuren Pulver, sondern bei einer konstanten Versorgung mit Vitamin C und Mangan in pharmazeutisch sinnvoller Dosierung." Dr. Markus Lehmann

Die Tagesreferenzmenge für Vitamin C liegt nach der Lebensmittel-Informationsverordnung bei 80 mg pro Tag. Pharmazeutisch übliche Dosierungen in Nahrungsergänzungsmitteln bewegen sich häufig zwischen 80 und 200 mg, abhängig vom Anliegen. Wichtig ist die regelmäßige Zufuhr, da Vitamin C wasserlöslich ist und der Körper keinen großen Speicher anlegt.

Mangan für die Bindegewebsbildung

Mangan ist ein Spurenelement, das in der Ernährung oft übersehen wird. Es ist Cofaktor mehrerer Enzyme, die an der Bildung von Glykosaminoglykanen beteiligt sind, einem zentralen Bestandteil von Knorpel und Bindegewebe. Die EU-Aussage „Mangan trägt zu einer normalen Bindegewebsbildung bei" ist in diesem Zusammenhang relevant.

Die Tagesreferenzmenge für Mangan liegt bei 2 mg. Diese Menge ist in einer ausgewogenen Mischkost grundsätzlich erreichbar, etwa über Vollkornprodukte, Nüsse und bestimmte Hülsenfrüchte. Wer auf eine konstante Versorgung achten möchte, kann ein Nahrungsergänzungsmittel mit Mangan in der Referenzmenge gezielt einsetzen.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

Aus pharmazeutischer Sicht lohnt es sich, bei einem Produkt mit Anspruch auf eine Unterstützung der körpereigenen Kollagenbildung auf folgende Punkte zu achten:

  • Vitamin C in der Tagesreferenzmenge: mindestens 80 mg, idealerweise aus einer gut verträglichen Quelle
  • Mangan in der Tagesreferenzmenge: 2 mg, organisch gebunden oder als Sulfat
  • Klar deklarierte Begleitstoffe: Glucosamin, Chondroitin oder Curcuma-Extrakt sind in Knorpel- und Bindegewebsthemen pharmazeutisch üblich
  • Saubere Herstellung: deutsche Produktion, chargenweise Laborprüfung, COA per QR-Code abrufbar
  • EU-konforme Kommunikation: Aussagen ausschließlich im Rahmen der zugelassenen Health Claims, keine Heilversprechen

Geduld als pharmazeutische Tugend

Die körpereigene Kollagenbildung ist ein langsamer, kontinuierlicher Prozess. Eine Tagesgabe Vitamin C verändert weder Knorpel noch Bindegewebe in einer Woche. Wer die Mikronährstoff-Versorgung gezielt anpasst, plant sinnvollerweise mit einer Routine von 8 bis 12 Wochen, bevor die Selbstbeobachtung beginnt. Das ist keine Marketing-Aussage, sondern die Größenordnung, in der physiologische Prozesse arbeiten.

Eine pharmazeutische Einordnung im Vorelan-Sortiment

Im Vorelan-Sortiment ist Vorelan Artraplex das Produkt, das die in diesem Beitrag besprochenen Cofaktoren der körpereigenen Kollagenbildung bündelt. Die Rezeptur enthält Vitamin C in der Tagesreferenzmenge von 80 mg und Mangan in der Tagesreferenzmenge von 2 mg, ergänzt um Glucosamin, Chondroitin, Curcuma-Extrakt und Vitamin D3. Die Produktion erfolgt in Deutschland, jede Charge wird laborgeprüft und ist über den QR-Code auf der Packung als COA einsehbar.

Im Artikel erwähnt

Vorelan Artraplex bündelt Vitamin C und Mangan in den Tagesreferenzmengen und unterstützt damit die normale Kollagenbildung für die normale Funktion der Knorpel sowie die normale Bindegewebsbildung.

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Dr. Markus Lehmann ist approbierter Apotheker und verantwortet die pharmazeutische Leitung bei Vorelan. Er führt seit über 22 Jahren eine Offizinapotheke und berät dort Kundinnen und Kunden ab 55 zu Mikronährstoff-Themen. Fragen zu konkreten Rezepturen erreichen ihn unter pharma@vorelan.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu Mikronährstoffen und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung oder eine medikamentöse Behandlung. Sie sind nicht zur Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Beschwerden bestimmt. Bei bestehenden gesundheitlichen Fragen, Schwangerschaft, Stillzeit oder regelmäßiger Einnahme von Medikamenten konsultieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker. Alle gesundheitsbezogenen Angaben beziehen sich ausschließlich auf die im Produkt enthaltenen Mikronährstoffe im Rahmen der von der EFSA zugelassenen Health Claims gemäß VO (EG) Nr. 432/2012.

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